Ihre Rechte als Fluggast

Travelnews informiert Sie in diesem Beitrag über Ihre Entschädigungsmöglichkeiten bei Verspätung, Annulierung oder Überbuchung

 

Besonders in der Hochsaison kann es bei Airlines und Flughäfen zu Pannen kommen. Flugverspätung, -überbuchungen oder gar Annullation sind zwar sehr ärgerlich, können aber vorkommen. Haben Reisende in solchen Fällen immer einen Anspruch auf Vergütung?

Als Grundlage für die Regelungen dient die EU-Verordnung Nr. 261/2004, in welcher Verspätungen, Überbuchungen und Annulierungen einheitlich geregelt sind. Diese Regelungen gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen oder für Flüge ausserhalb Europas, wenn sie von einer Airline mit Sitz in Europa durchgeführt werden. Für alle anderen Flüge sollte die jeweilige Airline direkt kontaktiert werden, da die Bestimmungen teilweise nicht klar geregelt sind. Fluggastrechte der USA sind beispielsweise nicht so umfassend wie internationale, insbesondere wie die EU-Fluggastrechte. Für verspätete Inlandsflüge innerhalb der USA besteht beispielsweise gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung.

 

Regelungen bei einer Flugannullierung

Wird der Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug durch die Airline annulliert - und keine alternative Flugmöglichkeit angeboten, welche maximal zwei Stunden später startet als ursprünglich bestätigt - können Passagiere eine Entschädigung geltend machen. Die höhe der Entschädigung basiert auf der Distanz, die zurückgelegt werden soll. Ist die Flugreise innerhalb der EU und kürzer als 1'500 km, stehen dem Passagier 250 Euro zu. Bei einer Distanz zwischen 1'500 km und 3'500 km und liegt in der EU, können 400 Euro geltend gemacht werden. Für Flüge ausserhalb der EU, welche länger als 3'500 km sind, beträgt die Vergütung bis zu 600 Euro.

Bei der kurzfristigen Annulation eines Fluges haben Reisende ebenfalls spezielle Rechte. Die Airline muss in solchen Fällen für Getränke, Mahlzeiten und falls notwendig auch für eine Hotelunterkunft inkl. dem notwendigen Transfer aufkommen. Ausserdem muss gewährleistet sein, dass der Betroffene Fluggast telefonieren kann. Fluggästen wird die Wahl gelassen, ob sie den Preis für das bezahlte Ticket zurückerstattet haben wollen sowie ob entweder ein Rückflug zum Abflugort kostenlos organisiert oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit zum Zielort zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Ihre Rechte bei einer Flugverspätung

Gemäss der Regelung werden bei allen drei nachfolgenden Fällen einer Verspätung am Abflughafen kostenlose Getränke, Essen, Telekommunikation sowie falls notwendig eine Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Ab zwei Stunden Verspätung bei einer Strecke bis 1'500 km, ab drei Stunden Verzug bei Flügen über 1'500 km innerhalb der EU oder zwischen 1'500 - 3'500 km ausserhalb der EU oder wenn die Flugstrecke länger als 3'500 km ausserhalb der EU geplant ist und die Verspätung über vier Stunden beträgt.

Beträgt die Verspätung über fünf Stunden, kann der gesamte Ticketpreis von der Airline zurückgefordert werden. Befinden sich die Passagiere bereits am Umsteigeflughafen, darf ein kostenloser Rückflug beansprucht werden. Damit aber nicht genug: Die Airline ist verpflichtet, Ausgleichsentschädigungen zu bezahlen, sofern die Verspätung über drei Stunden beträgt.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich auch hier nach der Distanz, die zurückgelegt wird. Bei Flügen bis 1'500 km erhalten Passagiere 250 Euro, bei 1'500 - 3'500 km sind es 400 Euro und wenn der Flug weiter als 3'500 km ist und die Verspätung über vier Stunden dauert, können 600 Euro bei der Airline geltend gemacht werden. Erleiden Reisende durch die Verspätung einen finanziellen Schaden, der belegbar ist, kann Schadenersatz in der Höhe von bis zu 6'700 Franken verlangt werden.

Die Airline ist nur Verpflichtet, die Entschädigungen zu bezahlen, wenn die Verspätung nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. In folgenden Fällen sind keine Ansprüche geltend zu machen: Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung, politische Unruhen, Unwetter, Sicherheitsrisiken oder medizinische Notfälle

 

Entschädigung bei Überbuchung

Bei einer Flugüberbuchung überprüft die Fluggesellschaft als erstes, ob es Freiwillige gibt, die ihren Platz gegen eine Entschädigung freigeben. Haben die betroffenen Passagiere rechtzeitig eingecheckt und sich korrekt verhalten, erhalten sie die gleiche Entschädigung wie bei der Verspätung. Ausserdem können die Reisenden auswählen, ob sie das Ticket erstattet haben möchten und einen kostenlosen Rückflug an den Abflugsort beanspruchen oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit zum Zielort nutzen.

In allen Fällen empfiehlt es sich, die Unannehmlichkeiten direkt am Flughafen von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen zu lassen und möglichst viele Informationen und Beweise zur Verspätung zu sammeln. Um die Entschädigung geltend zu machen, kontaktiert man in einem ersten Schritt am besten direkt die betreffende Airline. Kommt keine Antwort oder eine negative, kann man sich mit dem Mediator des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) in Verbindung setzen und muss ein vierseitiges, kostenloses Dokument ausfüllen.

Alternativ bieten verschiedene Internetportale wie zum Beispiel AirhelpRefund.meLegalfly oder Cancelled (die den Schweizerdeutschen Begriff «Ärlain» kreiert hat) Hilfe beim Einfordern an, diese beanspruchen jedoch 15 - 30 % der Entschädigung für sich.